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Trittstufen

Die Trittstufen von AMF-Bruns im Überbick:

Produktfilm

 


Einstieg- und Einfahrhilfen
Die meisten Unfälle passieren beim Ein- und Aussteigen bzw. Ein- und Ausfahren mit dem Rollstuhl. Wichtig sind deshalb geeignete Einstiegs- und Einfahrhilfen:

Einstiegshilfen

  • Für gehbehinderte Menschen müssen sichere Trittstufen am Fahrzeug vorhanden sein. Selbstgezimmerte Rampen, Fußbänkchen oder Getränkekisten sind nicht geeignet!
  • Handgriffe im Türbereich erleichtern das Einsteigen.
  • Werden Fahrgäste im Rollstuhl sitzend befördert, müssen Einfahrhilfen wie Auffahrrampen oder Hebebühnen vorhanden sein

Die BGV D29 regelt, wie Trittstufen an Wagen beschaffen sein müssen.

Quelle: bgw-Ratgeber 06/2008

 

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